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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02 (https://dejure.org/2003,5670)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.10.2003 - 2 LB 148/02 (https://dejure.org/2003,5670)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 2 LB 148/02 (https://dejure.org/2003,5670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung des Gebührensatzes für die Grundgebühr; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches als Planungskosten; Gebührenfähigkeit von erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AbfallR 2004, 93
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Die Kalkulation sei lediglich unbeachtliches Motiv (Entsprechendes gilt dann auch für die sogenannten Kalkulationsleitentscheidungen) für die Gebührenregelung (so mit unterschiedlicher Begründung die sogenannte Ergebnisrechtsprechung, vgl. Schulte/Wiesemann in Driehaus, KAG, § 6 Rdnr. 119 ff. m.z.w.N. und wohl auch BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1/01 -, NVwZ 2002, 1123).

    Da es auch allein der Entscheidung des Satzungsgebers obliegt, in welchem Umfang und welche Kosten durch Gebühren zu decken sind, sofern wie hier sondergesetzlich nichts anderes bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.2002, a.a.O.), hat das Gericht auch diese Entscheidung zu respektieren und darf einzelne Kostenpositionen der Kalkulation nicht ohne oder gar gegen den Willen des Satzungsgebers verändern.

    Richtig ist zwar, dass Normsetzungsermessen von der Ermessensausübung bei Erlass von Verwaltungsakten zu unterscheiden ist (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 17.04.2002, a.a.O.), daraus lässt sich jedoch nicht herleiten, dass das Gericht berechtigt ist, in Ermessens- und Prognoseentscheidungen des Satzungsgebers verändernd einzugreifen (OVG S., Urt. v. 03.12.1998 - 2 L 70/96 -, NordÖR 1999, 321; VGH Mannheim, Urt. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593) und damit gegen das Gewaltenteilungsprinzip zu verstoßen.

    Grund für die Beanstandung auf einer fehlerhaften Kalkulation beruhender Gebührensätze ist, dass eine Kalkulation regelmäßig keine Kostenansätze enthält, die das Gericht berechtigen könnten, übersetzte Kosten mit anderen Kostenansätzen, die auch höher hätten veranschlagt werden können, auszugleichen (anderer Ansicht wohl BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01-, NJW 2002, 2807 hinsichtlich eines zulässigerweise einzukalkulierenden Gewinns).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Grundgebühren dienen der Deckung der Vorhaltekosten (Fixkosten) und sind das Entgelt für die Vorhalteleistung (vgl. Urteil des Senats vom 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392 = SchlHA 1994, 311 und Beschluss vom 03.03.2000 - 2 M 59/99 -, Die Gemeinde 2000, 143).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus § 5 Abs. 2 Nr. 2 LAbfWG, vielmehr stellt die Vorschrift klar, dass in die Bemessung von Abfallentsorgungsgrundgebühren ausschließlich benutzungsunabhängige Betriebskosten (Fixkosten) für vorgehaltene Abfallentsorgungsteilleistungen einbezogen werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 03.03.2000, a.a.O.).

    Insoweit ist auch das weite Planungsermessen des Beklagten zu berücksichtigen, insbesondere auch die langfristige Sicherung der Aufgabenerfüllung und die Transportwege (siehe hierzu Beschl. des Senats v. 03.03.2000, a.a.O., das Urt. des Verwaltungsgerichts in Sachen 4 A 143/99 S. 17 f des UA sowie das angefochtene Urteil S. 16 f).

    Hinsichtlich der Fremdleistungen der ASF, die der Beklagte nicht ausgeschrieben hatte, findet Art. 11 des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24. November 1998 Anwendung (siehe die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Urteil in Sachen - 4 A 143/99 - S. 16 f und die des Senats im Beschl. v. 03.03.2000, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Nach der Rechtsprechung des OVG S. (Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -) gestatte § 5 Abs. 2 Nr. 3 b LAbfWG eine Vorfinanzierung von Planungs- und Untersuchungskosten, was nicht zwangsläufig zur Folge habe, dass diese Kosten allein in dem Jahr in die Kalkulation einzusetzen seien, in dem sie voraussichtlich anfallen würden.

    Unzulässig ist lediglich die Saldierung vergessener Kosten mit überhöhten Kostenansätzen in der Kalkulation, ohne dass sich das für die Gebührenbemessung zuständige Gremium dies zu eigen gemacht hat, und die Einstellung von in früheren Rechnungsperioden vergessenen Kosten - unter Verstoß gegen den Grundsatz der Periodengerechtigkeit - in nachfolgenden Kalkulationen für spätere Rechnungsperioden (vgl. Urteil des Senats vom 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Betriebsergebnis durch nicht gebührenfähige Kosten, Kosten, die nach der maßgeblichen Kalkulation nicht zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 349), und durch den Vortrag von Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren beeinflusst sein kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Dies ist bei Überschüssen aus Vorjahren, die nach der Rechtsprechung des Senats jeweils in die übernächste Rechnungsperiode zu übertragen sind (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69), der Fall.

    Unzulässig ist dagegen die Aktivierung von Unterschüssen in späteren Jahren oder (in aller Regel) die Verteilung auf mehrere Jahre (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 2001, aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Dass es sich bei den Fremdleistungen der ASF, der die Aufgabe der Abfallbeseitigung innerhalb des Kreisgebietes vollumfänglich übertragen wurde, nicht um eine marktgängige Leistung handelt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304).

    Ein allgemeines Unternehmerwagnis dürfte die ASF nicht treffen (vgl. hierzu auch Urt. d. Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Richtig ist zwar, dass Normsetzungsermessen von der Ermessensausübung bei Erlass von Verwaltungsakten zu unterscheiden ist (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 17.04.2002, a.a.O.), daraus lässt sich jedoch nicht herleiten, dass das Gericht berechtigt ist, in Ermessens- und Prognoseentscheidungen des Satzungsgebers verändernd einzugreifen (OVG S., Urt. v. 03.12.1998 - 2 L 70/96 -, NordÖR 1999, 321; VGH Mannheim, Urt. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593) und damit gegen das Gewaltenteilungsprinzip zu verstoßen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96

    Bemessung der Höhe von Abfallgebühren nach dem Personenmaßstab; Entsorgung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Dieser belief sich auf ca. 6 Jahre (vgl. hierzu: OVG NW, Urt. 24.11.1999 - 9 A 6065/96 -, GemHH 2002, 260).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Richtig ist zwar, dass Normsetzungsermessen von der Ermessensausübung bei Erlass von Verwaltungsakten zu unterscheiden ist (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 17.04.2002, a.a.O.), daraus lässt sich jedoch nicht herleiten, dass das Gericht berechtigt ist, in Ermessens- und Prognoseentscheidungen des Satzungsgebers verändernd einzugreifen (OVG S., Urt. v. 03.12.1998 - 2 L 70/96 -, NordÖR 1999, 321; VGH Mannheim, Urt. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593) und damit gegen das Gewaltenteilungsprinzip zu verstoßen.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Auch die (dem Verwaltungsorgan derart zugewiesene) Rechtssetzungstätigkeit ist im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung und nicht dem Gesetzgeber zuzuordnen (BVerfG, Beschl. v. 20.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283, 289).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Der die Gebührensatzung beschließende Kreistag ist kein Parlament, auch wenn er normative Regelungen trifft, sondern (kollegiales Verwaltungs-)Organ der Selbstverwaltungskörperschaft (BVerfG, Beschl. v. 21.06.1988 - 2 BvR 975/83 -, BVerfGE 78, 344, 348).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verkehrslärm; nicht voraussehbare Wirkungen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96

    Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier:

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 111/00

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Prüfung der Rechtmäßigkeit einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97

    Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften;

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    An den kalkulierten Kosten fehlt es aber, wenn - wie vorliegend - für einen vergangenen Zeitraum die Vorauskalkulation mangelhaft war und (inzident) rechtskräftig vom Verwaltungsgericht entschieden wurde, dass die auf der mangelnden Kalkulation beruhenden Gebührensätze die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren nicht tragen (vgl. zu Abfallgebühren: OVG SH, Urteil vom 22.10.2003 - 2 LB 148/02 - NordÖR 2004, 258 = BeckRS 2003, 30473424).

    Dabei ist bei Nachkalkulationen von sogenannten "harten" Zahlen auszugehen, denn für eine Veranschlagung von Kosten besteht dann kein Raum mehr, wenn die tatsächlichen Kosten feststehen (vgl. OVG SH, Urteile vom 22.10.2003, a. a. O., BeckRS 2003, 30473424; vom 9.10.2002 - 2 L 111/10 - juris Rn. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Unzulässig ist lediglich die Saldierung vergessener Kosten mit überhöhten Kostenansätzen in der Kalkulation, ohne dass sich das für die Gebührenbemessung zuständige Gremium dies zu eigen gemacht hat, und die Einstellung von in früheren Rechnungsperiode vergessenen Kosten - unter Verstoß gegen den Grundsatz der Periodengerechtigkeit - in nachfolgenden Kalkulationen für spätere Rechnungsperioden (Urteil des Senats vom 22. Oktober 2003 - 2 LB 148/02 unter Hinweis auf Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 22. Oktober 2003 (- 2 LB 148/02 -); denn dieses befasst sich mit einer "Nachkalkulation" im Sinne einer nach Abschluss der Rechnungsperiode aufgrund sogenannter harter Zahlen neu vorzunehmenden Kalkulation und nicht mit dem Abbruch einer Rechnungsperiode.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

    Nach ständiger Rechtsprechung dienen Grundgebühren im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 1 KAG der Deckung der Vorhaltekosten (Fixkosten) und sind das Entgelt für die Vorhalteleistung (Senatsurt. v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392 = SchlHA 1994, 311; Urt. v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).

    Zwar führt nach der Rechtsprechung des Senats die Nichtigkeit einer Grundgebührenregelung regelmäßig auch zur Nichtigkeit der Zusatzgebührenregelung, weil es dem Satzungsgeber überlassen bleiben muss, ob er künftig eine einheitliche Benutzungsgebühr erhebt oder welchen Deckungsgrad er ggf. für die Grundgebühr vorsehen will (Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Urt. v. 22.10.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685

    Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation

    Kostenüberdeckungen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Ausgleichsfrist ausgeglichen werden, bleiben nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht weiterhin ausgleichspflichtig (OVG SH, U.v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 - KStZ 2004, 29/31; VGH BW, B.v. 20.9.2010 - 2 S 138/10 - KStZ 2010, 236/237; OVG NW, B.v. 30.11.2010 - 9 A 1579/08 - NWVBl 2011, 224; NdsOVG, U.v. 17.7.2012 - 9 LB 187/09 - DVBl 2012, 1255/1256).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Die Gemeinden als Träger der Abwasserbeseitigung (vgl. § 31 Abs. 1 LWG ) haben nicht nur die Beseitigung des ihnen aktuell zu überlassenden Abwassers, sondern auch Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und die für die Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen und Einrichtungen vorzuhalten sowie neue Anlagen und Einrichtungen rechtzeitig zu planen (vgl. Senatsurt. v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347, zur Abfallentsorgung).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 22. Oktober 2003 -2 LB 148/02 - (KStZ 2004, 29 f.) eine Zahlung des Trägers der Entsorgungspflicht wegen Ausstiegs aus einem gemeinschaftlichen Entsorgungsprojekt im Bereich der Abfallwirtschaft nicht als Planungs- und Untersuchungskosten für künftige Entsorgungsanlagen angesehen und eine gebührenrechtliche Berücksichtigung allenfalls als außerordentlichen Aufwand in Form eines kalkulatorischen Wagniszuschlages für möglich gehalten hat, lag dem eine andere tatsächliche Konstellation sowie der spezielle Regelungskontext des Landesabfallwirtschaftsgesetzes zugrunde.

    Die erneute Entscheidung über eine Kalkulation, die in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Senats den kommunalabgabenrechtlichen Anforderungen genügt, obliegt nach dem Gewaltenteilungsgrundsatz der Beklagten (vgl. Senatsurt. v. 23.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = KStZ 2004, 29 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Der Träger der Einrichtung Abfallbeseitigung hat nicht nur die aktuelle Entsorgung bestimmter anfallender und überlassener Abfälle (§ 3 Abs. 2 LAbfWG i.V.m. § 15 KrW-/AbfG), sondern auch die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten (§ 3 Abs. 2 LAbfWG; vgl. Senatsurt v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).

    Dieses hat aber keine Auswirkungen mehr auf die jetzt zu prüfenden Gebührenregelungen; eine Fortschreibung früherer Fehler findet nicht statt (Senatsurt. v. 22.10.2003, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Zur betrieblichen Leistungserstellung gehören nicht nur die konkreten Ver- und Entsorgungsleistungen, vielmehr ist auf die Leistungserstellung insgesamt abzustellen (Urt. d. Senats v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 31/07

    Ergebniskontrolle; Kalkulation; Kalkulationsmangel; Kurabgabe

    Beruht die Kalkulation einer kommunalen Abgabe nicht auf sachgerechten Annahmen, ist der durch Satzung bestimmte Abgabesatz (hier Kurabgabe) auch dann unwirksam, wenn sich das Ergebnis der Kalkulation durch nachfolgende Prüfung bestätigen lässt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats aus 2 L 26/98 und 2 LB 148/02 entgegen 2 L 197/94).

    Zum Gebührenrecht hat der Senat im Urteil vom 22. Oktober 2003 (2 LB 148/02, Die Gemeinde 2004, 123) folgendes ausgeführt:.

  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer

    Ihm steht hinsichtlich der Bemessung von Über- und Unterdeckungen kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22.10.2003, Az.: 2 LB 148/02, NordÖR 6/2004, S. 259 (261)).

    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts war es bereits vor Einführung des § 6 Abs. 2 Satz 9 KAG durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes sowie zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes vom 30.11.2003 (GVOBl S. 614) möglich, Gebührenunterdeckungen in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998, Az.: 2 L 22/96, juris 28 f.; Urteil vom 13.12.1993, Az.: 2 K 9/91, Die Gemeinde 1994, 134, 136; Urteil vom 24.10.2001, Az.: 2 L 29/00, juris Rn. 50 ff.; Urteil vom 22.10.2003, Az.: 2 LB 148/02, NordÖR 6/2004, S. 259 (261)).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

    Zur betrieblichen Leistungserstellung gehören nicht nur die konkreten Ver- und Entsorgungsleistungen, vielmehr ist auf die Leistungserstellung insgesamt abzustellen (Urt. d. Senats v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).
  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • VG Minden, 14.05.2014 - 3 K 462/13

    Klagen gegen Abwassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 in Höxter ohne Erfolg

  • VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung; Leistungs- bzw. Kostenproportionalität bei

  • VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 27.05.2019 - 6 K 884/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 28.02.2011 - 6 L 144/09

    Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

  • VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07

    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten;

  • VG Potsdam, 08.09.2009 - 8 K 965/05

    Gebührenpflicht bei Inanspruchnahme von Vorhalteleistungen einer dezentralen

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03   

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https://dejure.org/2003,6808
OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03 (https://dejure.org/2003,6808)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.11.2003 - 2 EO 349/03 (https://dejure.org/2003,6808)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. November 2003 - 2 EO 349/03 (https://dejure.org/2003,6808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 146 Abs 4 S 6; VwGO § ... 80 Abs 2 Nr 1; VwGO § 80 Abs 4; VwGO § 80 Abs 5; ThürVwKostG § 6 Abs 1 Nr 2; ThürVO-über-die-Kosten-der-Zentralen-Stelle-Sonderabfall § 1 Abs 4; ThürVO-über-die-Kosten-der-Zentralen-Stelle-Sonderabfall-Anlage-Kostenverzeichnis Nr 3
    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren nach erfolgreichem erstinstanzlichen vorläufigen Rechtsschutzantrag; Beschwerdebegründung; Beibringungslast; eingeschränkte Begründetheitsprüfung; effektiver Rechtsschutz; Gebührenbescheid; ...

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen stattgebenden Beschluss im Eilverfahren; Eigenständigkeit der Sachprüfung durch das Beschwerdegericht; Aufrechterhaltung des Beschlusses aus anderen, darin nicht genannten Gründen; Auslegung des § 146 Absatz 4 Satz 6 ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 6; ; VwGO § ... 80 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; ThürVwKostG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; ThürVO über die Kosten der Zentralen Stelle Sonderabfall § 1 Abs. 4; ; ThürVO über die Kosten der Zentralen Stelle Sonderabfall Anlage Kostenverzeichnis Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallbeseitigungsrecht - Beschwerdebegründung, Beibringungslast, eingeschränkte Begründetheitsprüfung, effektiver Rechtsschutz, Gebührenbescheid, ernstliche Zweifel, Gebührenadressat, Kostenschuldner, Bekanntgabeadressat, Schuldübernahme, Zentrale Stelle Sonderabfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 624 (Ls.)
  • AbfallR 2004, 93
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    In Beschwerdeverfahren, in denen sich das vom Antragsgegner im Ausgangsverfahren eingelegte Rechtsmittel nach § 146 Abs. 4 VwGO gegen einen dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO oder § 123 VwGO stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts richtet, ist das Oberverwaltungsgericht nicht daran gehindert, zu prüfen, ob sich die substantiiert vom Beschwerdeführer angegriffene Entscheidung auch aus anderen vom Verwaltungsgericht nicht genannten Gründen als richtig erweist (im Anschluss an: HessVGH, B. v. 21.10.2002 - 9 TG 2712/02 -).

    Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Motive des Gesetzgebers kann der Senat jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, nicht einer allein dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verpflichteten Auffassung folgen, wonach das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 - Au AS 2002, 234; vgl. im übrigen zur generellen Einschränkung der Vorschrift bzw. restriktiven Auslegung in weiteren Fallgestaltungen: ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, a. a. O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 B 442/03 -, VGH Bayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 ZS 03.60 - HessVGH, Beschluss vom 27.01.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284, und vom 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 458; OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98).

    Hierzu schließt sich der Senat der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dem Beschluss vom 21. Oktober 2002 (Az. 9 TG 2712/02. a. a. O.) an, der ausgeführt hat:.

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Bereits der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. Februar 2003 (Az. 3 EO 387/02, EzAR 040 Nr. 6) umfassend ausgeführt, dass der Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO es nahe legt, dass der Gesetzgeber mit dieser durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - RmBereinVpG - vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3987) in die VwGO eingefügten Vorschrift die eigenständige Sachprüfung durch das Beschwerdegericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren an den für die Begründetheit streitenden Gesichtspunkten im Beschwerdevorbringen ausgerichtet hat (vgl. Seibert, NVwZ 2002, 265, 268; Bader, VBlBW 2002, 471, 474; Eyermann, VwGO, Nachtrag zur 11. Auflage, 2002, § 146 Nr. 4, Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 13. Auflage, 2003, § 146 Rn. 43).

    Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Motive des Gesetzgebers kann der Senat jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, nicht einer allein dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verpflichteten Auffassung folgen, wonach das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 - Au AS 2002, 234; vgl. im übrigen zur generellen Einschränkung der Vorschrift bzw. restriktiven Auslegung in weiteren Fallgestaltungen: ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, a. a. O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 B 442/03 -, VGH Bayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 ZS 03.60 - HessVGH, Beschluss vom 27.01.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284, und vom 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 458; OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98).

  • VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02

    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Motive des Gesetzgebers kann der Senat jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, nicht einer allein dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verpflichteten Auffassung folgen, wonach das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 - Au AS 2002, 234; vgl. im übrigen zur generellen Einschränkung der Vorschrift bzw. restriktiven Auslegung in weiteren Fallgestaltungen: ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, a. a. O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 B 442/03 -, VGH Bayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 ZS 03.60 - HessVGH, Beschluss vom 27.01.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284, und vom 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 458; OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02

    Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Motive des Gesetzgebers kann der Senat jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, nicht einer allein dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verpflichteten Auffassung folgen, wonach das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 - Au AS 2002, 234; vgl. im übrigen zur generellen Einschränkung der Vorschrift bzw. restriktiven Auslegung in weiteren Fallgestaltungen: ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, a. a. O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 B 442/03 -, VGH Bayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 ZS 03.60 - HessVGH, Beschluss vom 27.01.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284, und vom 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 458; OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Maßgeblich ist entsprechend der erklärte Wille, wie ihn der Adressat oder der durch die Erklärung Begünstigte oder Betroffene von seinem Standpunkt aus bei verständiger Würdigung verstehen konnte (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 1 C 15/94-, BVerwGE 99, 101, und Urteil vom 12.02.1983 - 7 C 70.80 -, NVwZ 84, 36).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Maßgeblich ist entsprechend der erklärte Wille, wie ihn der Adressat oder der durch die Erklärung Begünstigte oder Betroffene von seinem Standpunkt aus bei verständiger Würdigung verstehen konnte (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 1 C 15/94-, BVerwGE 99, 101, und Urteil vom 12.02.1983 - 7 C 70.80 -, NVwZ 84, 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Hierbei legt der Senat für die Ausübung des richterlichen Ermessens bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen nach § 80 Abs. 5 VwGO in Übereinstimmung mit dem Abgabensenat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184) für den vorliegenden Gebührenstreit folgende Grundsätze zugrunde (Beschluss des Senats vom 15. Januar 2003 - 2 ZEO 388/01 - vgl. außerdem OVG NW, Beschluss v. 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - NVwZ-RR 94, 617; HessVGH, Beschluss v. 27. März 1995 - 5 TH 2347/92 - NVwZ-RR 1995, 539; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12. Januar 1994 - 12 B 10412/93 - NVwZ 1996, 90 ff.; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 250 ff. zu § 80 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Hierbei legt der Senat für die Ausübung des richterlichen Ermessens bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen nach § 80 Abs. 5 VwGO in Übereinstimmung mit dem Abgabensenat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184) für den vorliegenden Gebührenstreit folgende Grundsätze zugrunde (Beschluss des Senats vom 15. Januar 2003 - 2 ZEO 388/01 - vgl. außerdem OVG NW, Beschluss v. 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - NVwZ-RR 94, 617; HessVGH, Beschluss v. 27. März 1995 - 5 TH 2347/92 - NVwZ-RR 1995, 539; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12. Januar 1994 - 12 B 10412/93 - NVwZ 1996, 90 ff.; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 250 ff. zu § 80 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 27.03.1995 - 5 TH 2347/92

    Regelung des Steueranmeldeverfahrens für Kommunalabgaben in Hessen

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Hierbei legt der Senat für die Ausübung des richterlichen Ermessens bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen nach § 80 Abs. 5 VwGO in Übereinstimmung mit dem Abgabensenat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184) für den vorliegenden Gebührenstreit folgende Grundsätze zugrunde (Beschluss des Senats vom 15. Januar 2003 - 2 ZEO 388/01 - vgl. außerdem OVG NW, Beschluss v. 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - NVwZ-RR 94, 617; HessVGH, Beschluss v. 27. März 1995 - 5 TH 2347/92 - NVwZ-RR 1995, 539; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12. Januar 1994 - 12 B 10412/93 - NVwZ 1996, 90 ff.; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 250 ff. zu § 80 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1994 - 12 B 10412/93

    Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Art zwischen den beitragspflichtigen

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03
    Hierbei legt der Senat für die Ausübung des richterlichen Ermessens bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen nach § 80 Abs. 5 VwGO in Übereinstimmung mit dem Abgabensenat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184) für den vorliegenden Gebührenstreit folgende Grundsätze zugrunde (Beschluss des Senats vom 15. Januar 2003 - 2 ZEO 388/01 - vgl. außerdem OVG NW, Beschluss v. 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - NVwZ-RR 94, 617; HessVGH, Beschluss v. 27. März 1995 - 5 TH 2347/92 - NVwZ-RR 1995, 539; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12. Januar 1994 - 12 B 10412/93 - NVwZ 1996, 90 ff.; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 250 ff. zu § 80 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 11 S 1442/02

    Zurückverweisung wegen fehlender Sachentscheidung im Eilverfahren;

  • VGH Hessen, 27.01.2003 - 9 TG 6/03

    Kontrollumfang in der Beschwerdeinstanz; Aufenthaltsbefugnis aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 1 B 442/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Benennung des Statusamtes und der

  • OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur

    Denn mit ihren Darlegungen in der Beschwerdebegründung gelingt es der Antragsgegnerin, die entscheidungstragenden Erwägungen der Vorinstanz zu erschüttern, so dass der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben kann, zumal er sich auch nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig erweist (zu den Ausnahmen von dem nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkten Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren vgl. ThürOVG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 EO 387/02 - Juris, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 17. November 2003 - 2 EO 349/03 - Juris, Rn. 20 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 - Juris, Rn. 15 ff., jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 15 CS 19.1050

    Verfahren wegen bauaufsichtsrechtlicher Zwangsgeldandrohung

    - Als I n h a l t s a d r e s s a t eines Verwaltungsakts, der gem. Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung hinreichend bestimmt anzugeben ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2012 - 9 C 7.11 - BVerwGE 143, 222 = juris Rn. 9 ff.; BayVGH, U.v. 12.6.1997 - 23 B 95.3800 - BayVBl. 1998, 404; OVG Saarl., U.v. 20.2.2017 - 2 A 34.16 - NVwZ-RR 2017, 514 = juris Rn. 25; B.v. 27.4.2017 - 2 A 129/16 - juris Rn. 14; ThürOVG, ThürOVG, B.v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 - NVwZ-RR 2000, 818 = juris Rn. 9; B.v. 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - juris Rn. 33; NdsOVG, U.v. 17.5.2011 - 10 LB 163/08 - juris Rn. 44), ist diejenige (natürliche, juristische oder teilrechtsfähige) Person zu verstehen, die von der Regelung materiell betroffen ist (Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 37 Rn. 10).

    Wenngleich es der Klarheit dienen würde, einen Verwaltungsakt, der an eine Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähige Vereinigung als Inhaltsadressat gerichtet ist, entweder ausdrücklich an diese, vertreten durch die Hausverwaltung, oder an die Hausverwaltung mit ausdrücklichem Vertretungszusatz zu richten, so kommt es auf die Frage, ob und mit welcher Wirkung wem gegenüber die Bekanntgabe erfolgt ist, darauf an, ob kraft Auslegung hinreichend deutlich wird, wer durch die hoheitliche Regelung berechtigt oder verpflichtet werden soll (BVerwG, B.v. 25.5.1984 - 9 B 905.82 - BayVBl. 1984, 637 = juris Rn. 4; B.v. 25.2.1994 - 8 C 2.92 - NJW-RR 1995, 73 = juris Rn. 8; B.v. 11.11.2005 - 10 B 65.05 - NJW 2006, 791; U.v. 27.6.2012 - 9 C 7.11 - BVerwGE 143, 222 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, U.v. 12.6.1997 - 23 B 95.3800 - BayVBl. 1998, 404; OVG Saarl., U.v. 20.2.2017 - 2 A 34.16 - NVwZ-RR 2017, 514 = juris Rn. 25; B.v. 27.4.2017 - 2 A 129/16 - juris Rn. 14; ThürOVG, B.v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 - NVwZ-RR 2000, 818 = jris Rn. 9; B.v. 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - juris Rn. 33; NdsOVG, B.v. 12.10.2010 - 11 ME 347/10 - NVwZ-RR 2011, 37 = juris Rn. 4; U.v. 17.5.2011 - 10 LB 163/08 - juris Rn. 44; OVG SA, B.v. 16.2.2009 - 4 L 344/08 - NVwZ-RR 2009, 577 = juris Rn. 3).

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Es vermeidet Konflikte mit Art. 103 Abs. 1 GG, zu denen es käme, wenn Vorbringen eines (erfolgreichen) Beteiligten in erster Instanz unbeachtet bliebe, weil es nach der Rechtsauffassung dieses Gerichts rechtlich unerheblich war, und es auch in zweiter Instanz nicht berücksichtigt würde, weil das Beschwerdegericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz nicht teilt, aber nur die vom unterlegenen Beteiligten dargelegten Gründe prüfte (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 - ThürOVG, Beschluss vom 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - unter Verweis auf HessVGH, Beschluss vom 21.10.2002 - 9 TG 2712/02 -).

    Die durch eine solche Verfahrensweise zwangsläufig verursachte verfahrensverzögernde Wirkung steht - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls - ersichtlich der vom Gesetzgeber insoweit unmissverständlich in der Regelung des § 146 Abs. 4 VwGO zum Ausdruck gebrachte Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung und -konzentration entgegen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 17.11.2003, a. a. O.; HessVGH, Beschluss vom 02.01.2006 - 9 TG 3043/05 -).

  • OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04

    Enteignung für Airbus Start- und Landebahnverlängerung

    Vielmehr hat das Beschwerdegericht nunmehr im Rahmen des § 80 a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO das Rechtsschutzbegehren der Beschwerdeführer umfassend zu prüfen (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.12.2002, NordÖR 2003, S. 67, 69; OVG Weimar, Beschl. v. 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - in Juris m.w.N.; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Auflage, § 146 Rn. 35).
  • OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02

    Benutzungsgebührenrecht; Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides; Gebühr;

    Der Senat schließt sich dabei der in der Rechtsprechung des 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung an, wonach das Beschwerdegericht jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, trotz des einschränkenden Wortlauts des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf Grund verfassungsrechtlicher Anforderungen weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers gehindert ist, über die dargelegten Gründe hinaus andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte zu prüfen, zu ermitteln oder zu verwerten (Beschluss vom 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - ThürVGRspr. 2005, 117 = ThürVBl. 2004, 184 m. w . Nw.).
  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    ändern und den Eilantrag gegenüber dem Beigeladenen zu 1) abzulehnen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 17. November 2003 - 2 EO 349/03 - n. v.; Beschluss vom 24. April 2014 - 2 EO 269/13 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 5 TG 1493/05 - jeweils Juris).
  • OVG Thüringen, 19.06.2007 - 2 EO 1115/06

    Abfallbeseitigungsrecht; Zur Zulässigkeit einer rückwirkenden

    Der Senat folgt in seiner Rechtsprechung (vgl. den Beschluss vom 17. November 2003 - 2 EO 349/03 -) - wie auch schon insoweit zutreffend das Verwaltungsgericht - dem grundlegenden Beschluss des 4. Senates des Thüringer OVG vom 23. April 1998 (- 4 EO 6/97 -, Juris, Rdnr. 22 ff.).

    Es ist zwischenzeitlich anerkannt, dass es prozessuale Konstellationen gibt, bei denen eine strikte Anwendung dieser Vorschrift zu letztlich untragbaren Konsequenzen führt, weshalb eine einschränkende Auslegung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO geboten ist (vgl. die ausführlichen Erwägungen im Beschluss des Thüringer OVG [3. Senat] vom 11. Februar 2003 - 3 EO 387/02 -, Juris, Rdnr. 17; denen sich der Senat bereits im schon zitierten Beschluss vom 17. November 2003 - 2 EO 349/03 - grundsätzlich angeschlossen hat).

  • OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05

    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht die - von der Beschwerde nicht angegriffenen - rechtlichen Voraussetzungen, die dem Anordnungsanspruch im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren zu Grunde zu legen sind, zutreffend erkannt (vgl. zum Prüfungsmaßstab: Beschluss des Senats vom 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch eines seit

    Denn mit seinen Darlegungen in der Beschwerdebegründung gelingt es dem Antragsteller, die entscheidungstragenden Erwägungen der Vorinstanz zu erschüttern, so dass der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben kann, zumal er sich auch nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig erweist (zu den Ausnahmen von dem nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkten Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren vgl. ThürOVG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 EO 387/02 - Juris, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 17. November 2003 - 2 EO 349/03 - Juris, Rn. 20 ff.; Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 - Juris, Rn. 15 ff., jeweils m. w. N.).
  • VG Osnabrück, 25.04.2005 - 6 A 162/03

    Begünstigung; Belastung; Dauerwirkung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht;

    [für einen die gesetzlich vorgesehene Höhe nicht ausschöpfenden Gebührenbescheid] VGH Mannheim, Urt. v. 23.11.1995 - 2 S 2947/94 - NVwZ-RR 1997, 120; VGH München, Urt. v. 28.01.2004 - 4 B 00.2397 - AbfallR 2004, 93).
  • OVG Thüringen, 23.02.2023 - 3 EO 559/22

    Sofortige Vollziehung der Rücknahme der Gewerbeerlaubnis eines Immobilienmaklers

  • OVG Thüringen, 28.02.2020 - 2 EO 15/19

    Zur Bestimmung des Anforderungsprofils für einen "Volljurist" bzw. eine

  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 1 EO 92/14

    Beseitigung eines ohne die erforderliche Genehmigung aufgestellten

  • OVG Sachsen, 16.11.2010 - 5 B 207/10

    Abwasserbeitrag, Duldungsbescheid, vorrangig

  • OVG Thüringen, 10.01.2014 - 4 EO 677/11

    Herstellungsbeitrag für Fäkalschlammentsorgung; keine offensichtliche

  • OVG Sachsen, 20.09.2010 - 3 B 440/09

    Ausweisung, Kindeswohl, Nachholen von Ermessenserwägungen

  • VG Oldenburg, 06.01.2005 - 2 B 4002/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags;

  • OVG Thüringen, 24.04.2014 - 2 EO 269/13

    Konkurrentenstreit um die Übertragung eines Dienstpostens

  • OVG Sachsen, 15.11.2006 - 1 BS 193/06

    Kinder- und Jugendhaus in Dresden-Laubegast kann in Betrieb genommen werden

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3652
OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02 (https://dejure.org/2003,3652)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.11.2003 - 4 EO 627/02 (https://dejure.org/2003,3652)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 (https://dejure.org/2003,3652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 146 Abs 4 S 3
    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt; Formerfordernis; Begründung; Darlegung; neue Umstände; Frist

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des gesetzlichen Formerfordernisses eines "bestimmten Antrages" gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Maßgeblichkeit der fristgerechten Darlegung von Beschwerdegründen; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3

  • rechtsportal.de

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
    Erschließungsbeiträge - Beschwerde; Antrag; bestimmt; Formerfordernis; Begründung; Darlegung; neue Umstände; Frist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 844 (Ls.)
  • DÖV 2004, 629
  • AbfallR 2004, 93
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, wie weit die Fläche einer Anbaustraße reicht, sind nicht etwa "auf dem Papier stehende" planerische Festsetzungen, sondern eine natürliche Betrachtungsweise (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145).

    Welche genaue Gestalt eine beitragsrelevante Anlage bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise hat, ließe sich jedoch nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a.a.O. und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -).

  • OVG Thüringen, 22.05.2002 - 4 EO 805/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Ausbaubeitrag; Beitragsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Welche genaue Gestalt eine beitragsrelevante Anlage bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise hat, ließe sich jedoch nur durch eine Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen einer Beweisaufnahme feststellen, die nach der Senatsrechtsprechung im verwaltungsgerichtlichen Eil- und Beschwerdeverfahren untunlich ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - a.a.O. und vom 22.05.2002 - 4 EO 805/01 -).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Das Rechtsmittel umfasst daher eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, weshalb das Rechtsmittelgericht bei seiner Entscheidung alle - auch neuen - Tatsachen oder Änderungen der Rechtslage zu berücksichtigen hat, auf die sich der Rechtsmittelführer fristgerecht beruft und die nach materiellem Recht im Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts maßgeblich sind (vgl. so für die entsprechende Rechtslage im Verfahren auf Zulassung der Berufung: BVerwG, Beschluss vom 11.11.2002 - 7 AV 3/02-NVwZ 2003, 490 = DVBl. 2003, 401).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Soweit es die vom Verwaltungsgericht bemängelte Übereinstimmung der beschlossenen Inkrafttretensregelung in § 19 EBS 1996 mit dem ausgefertigten und veröffentlichten Satzungstext betrifft, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass nach seiner Rechtsprechung Widersprüche zwischen der beschlossenen und der veröffentlichten Inkrafttretensregelung in einer Satzung nicht zwingend zur Nichtigkeit der gesamten Satzung führen (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - ThürVGRspr. 2002, 96; S. 18 f. des Entscheidungsumdrucks).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzungsregelung für Grundstücke unzulässig, die - wie das des Antragstellers - im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen (BVerwG, Urteil vom 19.02.1982 - 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 ff.).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Soweit der Antragsteller geltend macht, die EBS 2002 habe rückwirkend in Kraft gesetzt werden müssen, um die EBS 1996 als Rechtsgrundlage ersetzen zu können, übersieht er, dass es weder nach Bundesrecht noch nach Thüringer Landesrecht der rückwirkenden Inkraftsetzung einer Beitragssatzung bedarf, um eine zuvor erlassene und nicht wirksam gewordene Satzung ersetzen und bereits erlassene Beitragsbescheide heilen zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 [219 ff.]; ebenso zum landesrechtlichen Beitragsrecht: ThürOVG, Beschlüsse vom 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01 - ThürVBl. 2002, 281 und vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16 = LKV 2000, 258).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Das gesetzliche Formerfordernis eines "bestimmten Antrages" gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aus der Beschwerdebegründung oder bereits aus der Beschwerdeschrift durch Auslegung unzweifelhaft ermitteln lässt (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - ESVGH 53, 57 = NVwZ 2002, 1388; OVG HH, Beschluss vom 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 - NordÖR 2003, 303).
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Auch hier lässt die Rechtsprechung es für eine bestimmte Antragstellung genügen, wenn das Antragsbegehren aus der Begründung eindeutig erkennbar ist (vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 - NJW 1992, 703).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Andere Gründe, die zumindest teilweise ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides begründen könnten, sind bei der im Beschwerdeverfahren nur möglichen summarischen Prüfung jedenfalls nicht offensichtlich (vgl. zum Prüfungsmaßstab im abgabenrechtlichen Eilverfahren den Senatsbeschluss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/98 - ThürVGRspr. 1998, 177 = ThürVBl. 1998, 184 = LKV 1999, 70).
  • OVG Hamburg, 03.12.2002 - 3 Bs 253/02

    Besitz von Cannabis

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
    Das gesetzliche Formerfordernis eines "bestimmten Antrages" gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aus der Beschwerdebegründung oder bereits aus der Beschwerdeschrift durch Auslegung unzweifelhaft ermitteln lässt (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - ESVGH 53, 57 = NVwZ 2002, 1388; OVG HH, Beschluss vom 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 - NordÖR 2003, 303).
  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Aus der Entstehungsgeschichte der mit Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - RMBereinVpG - vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3987) in die VwGO eingefügten Vorschrift folgt, dass diese an die Auslegungskriterien zum Berufungszulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) anknüpft (siehe hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - m.w.N., EzAR 625 Nr. 2 = NVwZ 2002, 1388; Thüringer OVG, Beschluss vom 11.02.2003, Az: - 3 EO 387/02 -, AuAS 2003, 119 = DVBl. 2003, 879 und Beschluss vom 26.11.2003, Az: - 4 EO 627/02 -, KStZ 2004, 57).

    Ob und in welchem Umfang hingegen ein neuer Vortrag im Rahmen des Darlegungsgebotes nach § 146 Abs. 3 VwGO berücksichtigt werden kann, ist umstritten (für eine unbeschränkte Berücksichtigung: Thüringer OVG, Beschluss vom 26.11.2003, Az. 4 EO 627/02, a.a.O.; für dessen generellen Ausschluss: Bader in Bader, VwGO, 2. Aufl., § 146 RN. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2004 - 21 B 2399/03

    Verwaltungsrechtliche Qualifizierung der Rechtsnatur einer verfügten Entbindung

    OVG, Beschluss vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 - OVG Bbg., Beschluss vom 12. März 2003 - 1 B 298/02 -, NVwZ-RR 2003, 694; für die vergleichbare Situation bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002 - 7 AV 3/02 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 31 = BayVBl. 2003, 217 = DVBl. 2003, 401 = NVwZ 2003, 490.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Hiermit macht er hinreichend deutlich, dass er das Rechtsschutzziel des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren uneingeschränkt weiterverfolgt und deshalb auf die dort gestellten Anträge Bezug nimmt (zur Möglichkeit der Ermittlung des Beschwerdeantrags durch Auslegung vgl. den Senatsbeschluss v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388; OVG Hamburg, Beschl. v. 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 - NordÖR 2003, 303; OVG Thüringen, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; erlaubnisfreie Waffen; Waffenbesitzverbot; psychische

    Das gesetzliche Erfordernis eines bestimmten Antrages ist aber auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel aus der Beschwerdebegründung durch Auslegung (§ 88 VwGO) unzweifelhaft ermitteln lässt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 28. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, 159 = ThürVGRspr. 2005, 121 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Zwar besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum keine Einigkeit, wann und unter welchen Voraussetzungen neuer Vortrag und insbesondere nachträgliche, mithin erst nach Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretene Tatsachen im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gem. § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO (noch) berücksichtigt werden können (für nachträglich eingetretene Tatsachen bejaht zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, Buchholz 310 310 § 124 VwGO Nr. 32 = NVwZ 2004, 744 und Beschl. v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 31; OVG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 1 B 298/02 - NVwZ-RR 2003, 694; offenbar weitergehend BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - Buchholz § 124b VwGO Nr. 1 = NVwZ-RR 2002, 894; ebenso Thüringer OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 - juris; a. A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 - VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; OVG LSA, Beschl. v. 29.01.2004 - 2 M 895/03 - juris; Beschl. v. 16.06.2003 - 2 N 73/03 - juris; Bader in: Bader / Funke-Kaiser / Kuntze / von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. § 146 Rdnr. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 3 M 256/13

    Zurückstellung vom Einschulungstermin für die Grundschule

    Ein ausdrücklicher Antrag ist allerdings dann - ausnahmsweise - entbehrlich, wenn sich das verfolgte Rechtsschutzziel unzweifelhaft aus dem gesamten Beschwerdevorbringen ermitteln lässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 15.05.2012 - 1 M 40/12 -, Juris; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, Juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 -, Juris; offengelassen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.04.2002, a. a.O.).
  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; nachträgliche waffenrechtliche Auflage; Lebensgefährte;

    Das gesetzliche Erfordernis eines bestimmten Antrages ist aber auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel aus der Beschwerdebegründung durch Auslegung (§ 88 VwGO) unzweifelhaft ermitteln lässt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 28. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, 159 = ThürVGRspr. 2005, 121 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10

    Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche für ein Grundstück; übergroße

    Das gesetzliche Formerfordernis des "bestimmten Antrages" ist auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aus der Beschwerdebegründung oder bereits aus der Beschwerdeschrift durch Auslegung unzweifelhaft ermitteln lässt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. September 2010 - 4 EO 111/09 - n. v. und vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, S. 159-161 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20

    Reichweite der Auskunftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung;

    Es müssen entscheidungserhebliche Tatsachen substantiiert vorgetragen werden, die eine andere Beurteilung der Rechtssache in der Rechtsmittelinstanz erwarten lassen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 - juris).
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Die Unwirksamkeit einer satzungsmäßigen Tiefenbegrenzung hat im Erschließungsbeitragsrecht keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Verteilungsregelung (vgl. hierzu sowie zu den vorstehenden Ausführungen: ThürOVG, Beschluss vom 26.11.2003 - 4 EO 627/02 -, KStZ 2004, 57 f.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 BS 255/06

    Anhörungsrüge, Verletzung rechtlichen Gehörs, Beschwerdebegründungsfrist

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14

    Thüringen; Straßenausbaubeitrag; zeitliche Befristung der Erhebungsmöglichkeit

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